Seit dem 5. April 2021 impfen die niedergelassenen Ärzte gegen COVID-19. Die Priorisierung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) gilt auch für die Impfungen in den Arztpraxen als Grundlage. Die Impfdosen pro Woche sind für die Hausärzte leider auch eingeschränkt. Daher bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihnen keine Impftermine am Telefon zusagen können sondern auf Sie telefonisch zukommen werden.